Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der BENTENKAMP GmbH („BENTENKAMP") und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Identifikations-, Qualifizierungs- und Beschaffungsleistungen im Zusammenhang mit Fertigungskompetenzen in China und Asien. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Leistungsgegenstand

Gegenstand der Mandate sind die in der Leistungsbeschreibung konkret definierten Tätigkeiten (z. B. Lieferantenidentifikation, Werksaudit, technische Bewertung, Projeksteuerung, Qualitätssicherung, Manufacturing Intelligence). BENTENKAMP erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt einer ordentlichen Fachberatung. Eine Beschaffung erfolgt stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers; BENTENKAMP ist nicht Verkäufer der beschafften Waren und übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie für die Ware selbst — die Qualifizierung und Betreuung der Fertigungswerke ist Gegenstand der vereinbarten Leistung.

3. Honorar

Das Honorar richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. BENTENKAMP arbeitet grundsätzlich ohne Provisionen am Warenwert; etwaige Erstattungen Dritter werden vollständig an den Auftraggeber weitergegeben oder auf das Honorar angerechnet. Reisekosten für Werksbegehungen werden nach Aufwand und nach vorheriger Anmeldung berechnet.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen (Zeichnungen, Spezifikationen, Prognosen) rechtzeitig und in zumutbarer Qualität zur Verfügung und benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner. Verzögerungen aufgrund unterbliebener Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Vertraulichkeit und Know-how-Schutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht-öffentlichen Informationen. Der Schutz von Konstruktions- und Zeichnungsdaten des Auftraggebers gegenüber Fertigungswerken wird durch separate Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) geregelt; die Empfehlung entsprechender Schutzmechanismen ist Gegenstand der Beratungsleistung.

6. Haftung

BENTENKAMP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf das Honorar des jeweiligen Mandats begrenzt. Eine Haftung für das Verhalten von Fertigungswerken Dritter übernimmt BENTENKAMP nur im Rahmen der vereinbarten Qualifizierungs- und Betreuungsleistung.

7. Laufzeit und Beendigung

Projektmandate enden mit Erreichen des vereinbarten Leistungsumfangs. Laufende Betreuungen und Abonnements können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der BENTENKAMP GmbH, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026. Diese AGB sind der Standardrahmen für Mandate; individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.