Regulation & Trade · China vs. Europe · Supply Chain
CBAM ist kein Papier mehr: Seit 1. Januar 2026 zählt eingebettetes CO₂ beim Import von Stahl, Guss und Co.
Die Übergangsphase ist vorbei. Für Importe von Eisen, Stahl, Aluminium und daraus gefertigten Komponenten — inklusive Schrauben und Rohrleitungsbauteilen — gelten ab 2026 verbindliche Pflichten. Was Maschinenbauer jetzt von ihren chinesischen Lieferanten verlangen sollten.
Key Insight
CBAM verlagert die CO₂-Frage von der CSR-Abteilung in die Kalkulation: Lieferanten, die eingebettete Emissionen werkseitig nicht dokumentieren können, werden für EU-Importeurer teurer — Lieferanten mit sauberer Datenlage werden zum Vorzugspartner. Die Emissionsdaten werden damit zum neuen Qualifizierungskriterium im Sourcing.
Zusammenfassung
Zum 1. Januar 2026 ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU in sein definitives Regime übergegangen. Nach der reinen Meldepflicht der Übergangsphase (Oktober 2023 bis Dezember 2025) gelten jetzt verbindliche Pflichten: Autorisierung als CBAM-Deklarant, jährliche Deklaration und der Erwerb sowie die Einreichung von CBAM-Zertifikaten für die eingebetteten Emissionen importierter Ware.
Betroffen sind sechs Sektoren: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Für den Maschinenbau praktisch relevant: Die Warenkategorien umfassen auch downstream gefertigte Erzeugnisse der Eisen- und Stahlkette — darunter Verbindungselemente wie Schrauben und Muttern sowie zahlreiche Rohrleitungskomponenten.
Mehrere zeitliche Lockerungen der Omnibus-Novelle (Verordnung (EU) 2025/2083) sind zu beachten: Importeure unter einer Jahresmenge von 50 Tonnen CBAM-Waren sind ausgenommen; der Zertifikatserwerb beginnt erst am 1. Februar 2027; die erste Jahresdeklaration ist zum 30. September 2027 fällig. Der Zertifikatspreis folgt dem EU-ETS-Auktionspreis.
Zentral: Kann der Erzeuger nachweisen, dass bei der Herstellung bereits ein CO₂-Preis gezahlt wurde, wird dieser angerechnet. Chinas nationaler Emissionshandel, der 2025 auf die Sektoren Stahl, Zement und Aluminium ausgeweitet wurde, rückt damit direkt in die Lieferantenkommunikation.
Was ist passiert?
Die Europäische Kommission hat CBAM am 1. Januar 2026 im definitiven Regime in Kraft gesetzt. Kernpflichten: Antrag auf den Status eines autorisierten CBAM-Deklaranten für Importeure (bzw. ihre indirekten Zollvertreter) oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle, jährliche Deklaration der eingebetteten Emissionen und Einreichung der entsprechenden Zertifikatsmenge.
Der Zertifikatspreis wird am EU-ETS-Auktionspreis ausgerichtet — als Quartalsdurchschnitt 2026, ab 2027 als Wochendurchschnitt. Bereits gezahlte Kohlenstoffpreise im Herkunftsland werden angerechnet.
Zeitplan: Zertifikatsverkauf startet am 1. Februar 2027 für die Importe des Jahres 2026 (rückwirkend); erste Jahresdeklaration bis 30. September 2027. Seit 14. August 2026 liegen zusätzlich sektorale Leitfäden vor, u. a. zur Eisen- und Stahlindustrie.
In China wurde der nationale Emissionshandel (ETS) 2025 auf Stahl, Zement und Aluminium ausgeweitet — genau die Sektoren, aus denen die meisten CBAM-relevanten Importe in die EU stammen.
Warum es zählt
CBAM verändert die Angebotslogik: Ein chinesischer Flansch- oder Gusslieferant, der Emissionsdaten auf Anlagen-Ebene liefern kann, wird für EU-Kunden günstiger als einer, dessen Datenlücken mit Standardwerten (default values) aufgefüllt werden müssen. Unternehmensberichte zufolge fallen Standardwerte tendenziell ungünstig aus.
Die 50-Tonnen-Freigrenze entlastet Kleinstimporteure — zugleich bedeutet sie, dass strukturell beschaffende Unternehmen (Serienimporte) praktisch immer im Regime sind. Der Übergang über die Grenze „mitten im Jahr“ zieht sämtliche Einfuhren des Jahres wieder in die Pflicht.
Für Vertragsverhandlungen ist die CO₂-Komponente jetzt ein Preisbestandteil: Wer Lieferverträge über 2027 hinaus abschließt, ohne CBAM-Klauseln zu vereinbaren, überlässt das Kursrisiko des EU-ETS einer Vertragspartei — erfahrungsgemäß der eigenen.
Was es für europäische Industrieunternehmen bedeutet
Maschinen- und Anlagenbauer mit importierten Stahl- und Gussteilen müssen ihre Einkaufsorganisation auf Emissionsdaten umstellen: Die Anforderung gehört in Anfragen, Zeichnungspakete und Lieferanten-Scorecards — nicht nur in die Zollabteilung.
Qualifizierungskriterien erweitern sich: Neben Werkstoffzeugnis (EN 10204) und Auditbericht wird die Datenfähigkeit zur Emissionserfassung zum Prüfpunkt. Werksbesuche sollten gezielt Schmelzwerks- und Energiedaten einbeziehen.
Mittelständische Importeure ohne eigene CBAM-Ressourcen sind auf Dienstleister oder auf Lieferanten angewiesen, die eigenständig belastbare Daten liefern. Beides gilt es früh zu strukturieren — der erste Abgabetermin (30. September 2027) betrifft bereits das laufende Jahr 2026.
Einordnung & Perspektive
BENTENKAMP-Position: CBAM ist für unsere Zielbranchen kein Argument gegen China-Sourcing, sondern ein Argument für bessere Lieferantenqualifizierung. Die Mechanik belohnt dokumentierte, niedrige Emissionen — und die finden sich in modernen chinesischen Werken durchaus häufiger als im Klischee.
Konkret empfehlen wir: (1) CBAM-Relevanz je Teilgruppe (CN-Code-Prüfung) in der Materialgruppenstrategie festhalten; (2) Emissionsdaten-Anforderung in die Lieferantenanfrage aufnehmen; (3) bei Werksaudits die Emissionserfassung vor Ort verifizieren; (4) CBAM-Klauseln in Rahmenverträge.
Wir beobachten den Zertifikatspreis und die China-ETS-Entwicklung laufend und werden beides als eigene Datenreihe in dieser Bibliothek führen.
- CBAM gilt seit 01.01.2026 definitiv: Autorisierung, Jahresdeklaration, Zertifikatspflicht (Sektoren u. a. Eisen, Stahl, Aluminium).
- Unter 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr und Importeur: keine Pflichten — darüber gilt das Regime für das gesamte Jahr.
- Zertifikatsverkauf ab 01.02.2027, erste Deklaration bis 30.09.2027; Preis = EU-ETS-Auktionspreis.
- In China bereits gezahlte CO₂-Preise werden angerechnet — Chinas ETS (seit 2025 auch Stahl) wird damit handelsrelevant.
- Emissionsdaten werden zum Lieferantenqualifizierungs-Kriterium neben Werkstoffzeugnis und Audit.
Quellen & Datengrundlage
- Europäische Kommission — Carbon Border Adjustment Mechanism (Übersicht) — taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_enBehördenquelle
- Europäische Kommission — CBAM definitive regime — taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism/cbam-definitive-regime_enBehördenquelle
- GOV.UK — EU CBAM guidance (Phasen und Sektoren, Reg. (EU) 2023/956) (2026-08-12) — www.business.gov.uk/campaign/europeBehördenquelle
Analysen-Stand: 5. September 2026 · Redaktion: BENTENKAMP Market Intelligence Desk (Industry Solutions · Regulation & Trade). Fakten und Interpretation sind im Text getrennt gekennzeichnet.
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